Dank der Covid19 Krise und der 2. Welle hat der Bundesrat beschlossen, dass es in der Schweiz eine Maskentragepflicht für die ÖV gibt. Und zwar beginnt diese neue Regel ab 6. Juli 2020 um 00:00

Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie

(Covid-19-Verordnung besondere Lage)

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 20201 wird wie folgt geändert:
Art. 3 Sachüberschrift

Grundsatz

Art. 3a Reisende im öffentlichen Verkehr

1 Reisende in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs wie Zügen, Strassenbahnen,
Bussen, Schiffen und Seilbahnen müssen eine Gesichtsmaske tragen. Davon ausgenommen sind:

a. Kinder vor ihrem 12. Geburtstag;
b. Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine
Gesichtsmasken tragen können.

2 Als Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs nach Absatz 1 gelten Fahrzeuge von Unternehmen mit einer Konzession nach Artikel 6 oder einer Bewilligung nach Artikel 8 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20092.

Davon ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen; für diese gelten die Massnahmen, die der
Betreiber im Schutzkonzept festlegt.

SR ……….
1 SR 818.101.26
2 SR 745.1

Verordnung AS 2020

2
II
Diese Verordnung tritt am 6. Juli 2020 um 00.00 Uhr in Kraft.3

Ich habe mir das Ganze mal genauer angeschaut und ich muss sagen, ich finde keine Teil der sagt, wie ich die Maske tragen muss – somit ist das hier auch absolut korrekt.

Tjo hier haben wohl die Anwälte geschlampt 😛